Auch im neuen Jahr können wir noch nicht zum gewohnten Sportbetrieb übergehen. Der vereinsbasierte Sport ist jedoch weiterhin möglich. In Landkreisen, in denen eine 7-Tage Inzidenz im Bezug auf die Hospitalisierung der Stufe rot vorliegt, ist das Training mit maximal 15 Personen erlaubt. Für diesen Fall hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern folgende Einschränkungen beschlossen:
– Alle Teilnehmenden müssen geimpft oder genesen und negativ auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet sein.
– Kinder von 0 bis 12 Jahren werden Geimpften und Genesenen gleichgesetzt.
– Bis zum 30.04.2022 werden auch Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren den Geimpften und Genesenen gleichgesetzt.
– Schüler*innen müssen außerhalb der Ferienzeit keinen extra Test vorzeigen, da die Schulen entsprechende Teststrategien befolgen. Die Vorlage des Schülerausweises ist ausreichend.
Eine Zusammenfassung der Corona Landesverordnung M-V für den Sport findet ihr auf der Seite des LSB M-V.