Ab dem 20. März 2022 gilt die neue Corona-Landesverordnung des Landes Mecklenburg Vorpommern. Auch im Sport gibt es einige Lockerungen.
Folgende Änderungen gelten nun für das Training:
- Die Personenbegrenzung (auf 15 Personen) entfällt beim Training.
- Trainingsteilnehmer müssen entweder geimpft, genesen oder negativ auf das SARS-CoV-2 Virus getestet sein.
- Kinder von 0-12 Jahren werden Geimpften und Genesenen gleichgesetzt.
- Schüler*innen müssen außerhalb der Ferienzeit keinen extra Test vorzeigen, da die Schulen entsprechende Teststrategien befolgen. Die Vorlage des Schülerausweises ist ausreichend.