Corona und Sport in MV

Ab dem 20. März 2022 gilt die neue Corona-Landesverordnung des Landes Mecklenburg Vorpommern. Auch im Sport gibt es einige Lockerungen.
Folgende Änderungen gelten nun für das Training:

  • Die Personenbegrenzung (auf 15 Personen) entfällt beim Training.
  • Trainingsteilnehmer müssen entweder geimpft, genesen oder negativ auf das SARS-CoV-2 Virus getestet sein.
  • Kinder von 0-12 Jahren werden Geimpften und Genesenen gleichgesetzt.
  • Schüler*innen müssen außerhalb der Ferienzeit keinen extra Test vorzeigen, da die Schulen entsprechende Teststrategien befolgen. Die Vorlage des Schülerausweises ist ausreichend.

Hier geht es zu der Landesverordnung.

Veröffentlicht in Allgemein.